BFSG-Pflicht
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Anneliese Brost Stiftung ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den WCAG 2.1 AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand: März 2026 · Letzte Prüfung: März 2026
1. Konformitätsstatus
Teilweise konform
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) teilweise konform. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei. Alle bekannten Lücken werden kontinuierlich behoben.
Die Website orientiert sich an WCAG 2.1 Level AA und dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz), das ab dem 28. Juni 2025 für private Anbieter von Dienstleistungen gilt.
Die technische Umsetzung erfolgte mit Next.js 16, semantischem HTML5, ARIA-Attributen gemäß WAI-ARIA 1.2 und tastaturzugänglichen Interaktionselementen.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte erfüllen die Barrierefreiheitsanforderungen noch nicht vollständig. Wir arbeiten an deren Behebung:
WCAG 1.4.3 – Kontrast
Einzelne kleinere Textelemente in Grau (#9CA3AF) auf weißem Hintergrund unterschreiten das Verhältnis von 4,5:1. Behebung geplant im nächsten Release.
WCAG 1.1.1 – Alt-Texte
Einige dekorative Hintergrundbilder tragen noch keinen leeren Alt-Text (alt=''). Wird beim nächsten Content-Review korrigiert.
WCAG 2.4.6 – Überschriften
In manchen Unterseiten-Layouts fehlen sinnvolle Zwischenüberschriften auf H3-Ebene. Strukturüberarbeitung ist eingeplant.
PDF-Dokumente
Herunterladbare Jahresberichte (PDF) sind noch nicht vollständig nach PDF/UA barrierefreigestellt. Barrierefreie Versionen werden bis Ende 2026 bereitgestellt.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1. März 2026 erstellt und zuletzt am 1. März 2026 überprüft.
Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung durch die Anneliese Brost Stiftung sowie auf automatisierten Tests mit Lighthouse, axe DevTools und WAVE.
Eine externe Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle ist für Q4 2026 geplant.
4. Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Schwierigkeiten beim Zugang zu bestimmten Inhalten? Bitte melden Sie sich bei uns — wir nehmen Ihr Feedback ernst und reagieren innerhalb von 5 Werktagen.
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Die Ombudsstelle vermittelt bei Streitigkeiten über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen.
