Unsere Förderung
Alles, was Sie über einen Förderantrag wissen müssen.
Förderrichtlinien
Förderbereiche im Detail
Jetzt Förderantrag stellen
Haben Sie ein Projekt, das zu unseren Förderfeldern passt? Reichen Sie Ihren Antrag per E-Mail ein.
Antrag per E-Mail sendenAntragsformulare
Die Antragsformulare stehen als vollständig beschreibbare PDFs zum Download bereit.
So funktioniert es
Der Antragsprozess
- 01
Antragsstellung
Frist: bis Ende Februar oder Ende September. Den vollständigen Förderantrag und alle Anlagen in Maschinenschrift auf Deutsch ausfüllen und per E-Mail an hazin@anneliese-brost-stiftung.de senden. Die Antragsformulare stehen als vollständig beschreibbare PDF zum Download bereit.
- 02
Antragsprüfung
Bei Unvollständigkeit oder Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.
- 03
Sitzung des Förderausschusses
- 04
Sitzung des Kuratoriums
- 05
Rückmeldung an Antragsteller
Erste Förderperiode (Antragsfrist Ende Februar): Rückmeldung bis Ende Dezember. Zweite Förderperiode (Antragsfrist Ende September): Rückmeldung bis Ende Juni.
FAQ
Häufige Fragen
Können wir als Schule einen Antrag stellen?
Schulen können als Kooperationspartner auftreten, Anträge müssen jedoch von einem gemeinnützigen Träger gestellt werden.
Werden laufende Kosten gefördert?
Ja, auch Personalkosten können in angemessenem Umfang Teil des Förderantrags sein.
Gibt es Antragsfristen?
Ja, die Antragsfristen für die beiden Förderperioden sind Ende Februar und Ende September. Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich – ist ein Projekt zur Antragsfrist jedoch bereits abgeschlossen, kann es nicht rückwirkend finanziert werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Es können nur gemeinnützige Organisationen einen Antrag stellen.
Sind Eigenmittel und ein Mittelabruf notwendig?
Eigenmittel sind keine Grundvoraussetzung – falls vorhanden, sollten sie im Antrag jedoch deutlich ausgewiesen werden. Ein Mittelabruf ist nicht notwendig; die gewünschte Tranchen-Auszahlung wird bereits im Förderantrag angegeben. Die zeitige Einreichung der Verpflichtungserklärung ist allerdings erforderlich.
Wann bekommt man Bescheid?
Antragsteller erhalten nach der Kuratoriumssitzung Rückmeldung: bei der 1. Förderperiode (Antragsfrist Ende Februar) bis spätestens Ende Juni, bei der 2. Förderperiode (Antragsfrist Ende September) bis spätestens Ende Dezember.
Noch Fragen?
Unser Assistent beantwortet Ihre Fragen zur Förderung sofort — rund um die Uhr.
Auch interessant

