Zum Hauptinhalt springen

Geförderte Projekte

Projekte, die der Jugendrat der Anneliese Brost Stiftung selbst ausgewählt und gefördert hat.

Vergabeprozess

So entscheidet der Jugendrat

01

Bewerbung einreichen

Träger und Initiativen bewerben sich mit einem kurzen Projektkonzept — verständlich, ohne bürokratischen Aufwand.

Zur Antragstellung
02

Jugendrat prüft

Die Jugendratsmitglieder lesen die Bewerbungen, stellen Fragen und diskutieren intensiv in ihrer Sitzung.

03

Abstimmung & Förderung

Per demokratischer Abstimmung entscheiden die Jugendlichen ohne Einfluss Erwachsener wer gefördert wird.

Förderantrag Jugendrat

Antragstellung beim Jugendrat

Förderrichtlinien

Der Jugendrat unterstützt ausschließlich Projekte, bei denen Kinder und Jugendliche im Vordergrund stehen, die besondere Unterstützung benötigen. Der Schwerpunkt liegt auf Hilfe zur Selbsthilfe und Mitbestimmung. Gefördert werden kleinere Projekte und Einzelfälle mit bis zu 3.000 €. Über Anträge und die Verwendung der Mittel entscheidet der Jugendrat eigenständig.

Einzureichende Unterlagen

Der Förderantrag muss enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Projektbeschreibung (max. 2 Seiten DIN A4) inkl. vollständigem Kosten- und Finanzierungsplan (Eigenmittel, zugesagte Drittmittel, beantragte Fördersumme)
  • Unterschriebene Verpflichtungserklärung
  • Abschlussbericht (vorausgefüllt)
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

Der Förderantrag ist in Maschinenschrift auf Deutsch auszufüllen und in einfacher Ausfertigung per E-Mail einzureichen. Der Antragsteller stimmt der Datenspeicherung zum Zwecke der Antragsbearbeitung zu (§ 28 Datenschutzgesetz).