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Zustiften – Ein Investment in die Zukunft

Eine Zustiftung ist eine Spende, die im Kapital der Stiftung erhalten bleiben soll.

Was ist eine Zustiftung?

Dauerhaft wirken — über viele Jahre

Eine Zustiftung ist eine Spende, die im Kapital der Stiftung erhalten bleiben soll. So mehrt sie dauerhaft die Erträge und die mögliche Stiftungsarbeit über viele Jahre. Damit unterscheidet sie sich von einer Spende, die einmalig direkt der Projektarbeit zugute kommt.

Man unterscheidet freie und zweckgebundene Zustiftungen. Während Erstere frei in das Vermögen eingeht, kann auf Wunsch des Zustifters auch ein zweckgebundener Einzelfonds eingerichtet werden.

Eine Zustiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch durch Testament erfolgen.

Ihre Zustiftung ist eine wertvolle Unterstützung für die Stiftung. Bitte vermerken Sie auf Ihrem Überweisungsträger den Verwendungszweck, z.B. „freie Zustiftung".

Älteres Ehepaar im Beratungsgespräch über eine Zustiftung

Ihre Vorteile als Zustiftende

Wachsende Wirkung

Ihr Zustiftungskapital wächst mit dem Stiftungsvermögen und ermöglicht langfristig immer mehr Projekte — weit über Ihre Lebenszeit hinaus.

Sicherheit & Transparenz

Die Anneliese Brost Stiftung ist staatlich anerkannt und veröffentlicht jährlich geprüfte Jahresberichte. Ihr Vertrauen ist uns Verpflichtung.

Dauerhaftes Erbe

Eine Zustiftung ist ein bleibendes Zeichen. Sie können Ihren Namen oder den eines geliebten Menschen mit dem Stiftungszweck verbinden.

Steuerliche Vorteile

Zustiftungen sind in voller Höhe steuerlich absetzbar — in Deutschland bis zu 1 Mio. € pro Person und Veranlagungszeitraum.

Ihre Möglichkeiten

Drei Wege zur Zustiftung

Empfohlen

Direkte Zustiftung

Sie überweisen einen Betrag direkt auf das Stiftungsvermögen. Das Kapital wird dauerhaft angelegt; nur die Erträge fließen in die Förderarbeit.

  • Kontakt mit unserer Geschäftsstelle aufnehmen
  • Zuwendungsvereinbarung unterzeichnen
  • Überweisung auf das Stiftungskonto
  • Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt erhalten

Zustiftung im Testament

Sie legen in Ihrem Testament fest, dass ein Teil Ihres Nachlasses der Stiftung zufällt. Diese Form der Zustiftung kostet Sie jetzt nichts.

  • Beratungsgespräch vereinbaren
  • Testamentarischen Passus gemeinsam formulieren
  • Notariell beglaubigen lassen
  • Stiftung als Zeugin des letzten Willens informieren

Namensfonds

Sie errichten einen Fonds unter Ihrem Namen oder dem Namen einer Ihnen nahestehenden Person innerhalb der Stiftung.

  • Konzept und Namen gemeinsam entwickeln
  • Fondsvereinbarung schließen
  • Kapital einbringen (auch in Raten möglich)
  • Fonds lebt für immer in der Stiftung weiter

Sie haben Interesse am Zustiften?

Gerne vereinbaren unser Vorstandsmitglied Dr. Günter Trutnau oder unsere Mitarbeiterin Susanne Whitford einen persönlichen Beratungstermin. Ein Anruf genügt:

Alternativ senden Sie uns eine Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Zustiften?

Eine Spende wird zeitnah für konkrete Projekte verwendet. Eine Zustiftung hingegen fließt dauerhaft in das Stiftungskapital — nur die Erträge werden für die Förderarbeit genutzt. Dadurch wirkt Ihre Zustiftung noch in Jahrzehnten.

Gibt es einen Mindestbetrag?

Für eine direkte Zustiftung empfehlen wir einen Mindestbetrag von 2.500 €, um einen spürbaren Wirkungsbeitrag zu leisten. Für einen Namensfonds gilt ein Mindestkapital von 25.000 €. Bei testamentarischen Zustiftungen gibt es keine Untergrenze.

Kann ich bestimmen, wofür meine Zustiftung verwendet wird?

Sie können einen Förderschwerpunkt angeben (z. B. Bildung, Jugendrat, kulturelle Teilhabe). Wir berücksichtigen Ihren Wunsch, sofern er mit unserem Stiftungszweck vereinbar ist.

Wie hoch ist der steuerliche Vorteil?

Zustiftungen an anerkannte Stiftungen können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden — bis zu 1 Mio. € pro Person und Veranlagungszeitraum (§ 10b Abs. 1a EStG). Sprechen Sie Ihren Steuerberater an.