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Zustiften

Schaffen Sie ein Erbe, das wirkt — heute, morgen und für kommende Generationen.

Warum Zustiften?

Mehr als eine Spende — ein bleibendes Vermächtnis

Mit einer Zustiftung stärken Sie das Kapital der Anneliese Brost Stiftung dauerhaft. Die Erträge daraus fließen jährlich in die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Ruhrgebiet — ohne dass Ihr Beitrag jemals aufgebraucht wird.

Viele unserer Zustiftenden handeln aus tiefer Verbundenheit mit der Region, aus dem Wunsch, Gutes zu tun — oder weil sie möchten, dass ihr Name oder der eines geliebten Menschen dauerhaft mit einer guten Sache verbunden bleibt.

Vertrauensvoll – Zustiften bei der Anneliese Brost Stiftung

Ihre Vorteile als Zustiftende

Wachsende Wirkung

Ihr Zustiftungskapital wächst mit dem Stiftungsvermögen und ermöglicht langfristig immer mehr Projekte — weit über Ihre Lebenszeit hinaus.

Sicherheit & Transparenz

Die Anneliese Brost Stiftung ist staatlich anerkannt und veröffentlicht jährlich geprüfte Jahresberichte. Ihr Vertrauen ist uns Verpflichtung.

Dauerhaftes Erbe

Eine Zustiftung ist ein bleibendes Zeichen. Sie können Ihren Namen oder den eines geliebten Menschen mit dem Stiftungszweck verbinden.

Steuerliche Vorteile

Zustiftungen sind in voller Höhe steuerlich absetzbar — in Deutschland bis zu 1 Mio. € pro Person und Veranlagungszeitraum.

Ihre Möglichkeiten

Drei Wege zur Zustiftung

Empfohlen

Direkte Zustiftung

Ab 2.500 €

Sie überweisen einen Betrag direkt auf das Stiftungsvermögen. Das Kapital wird dauerhaft angelegt; nur die Erträge fließen in die Förderarbeit.

  • Kontakt mit unserer Geschäftsstelle aufnehmen
  • Zuwendungsvereinbarung unterzeichnen
  • Überweisung auf das Stiftungskonto
  • Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt erhalten
Jetzt Kontakt aufnehmen

Zustiftung im Testament

Betrag frei wählbar

Sie legen in Ihrem Testament fest, dass ein Teil Ihres Nachlasses der Stiftung zufällt. Diese Form der Zustiftung kostet Sie jetzt nichts.

  • Beratungsgespräch vereinbaren
  • Testamentarischen Passus gemeinsam formulieren
  • Notariell beglaubigen lassen
  • Stiftung als Zeugin des letzten Willens informieren
Beratung anfragen

Namensfonds

Ab 25.000 €

Sie errichten einen Fonds unter Ihrem Namen oder dem Namen einer Ihnen nahestehenden Person innerhalb der Stiftung.

  • Konzept und Namen gemeinsam entwickeln
  • Fondsvereinbarung schließen
  • Kapital einbringen (auch in Raten möglich)
  • Fonds lebt für immer in der Stiftung weiter
Fonds besprechen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Zustiften?

Eine Spende wird zeitnah für konkrete Projekte verwendet. Eine Zustiftung hingegen fließt dauerhaft in das Stiftungskapital — nur die Erträge werden für die Förderarbeit genutzt. Dadurch wirkt Ihre Zustiftung noch in Jahrzehnten.

Gibt es einen Mindestbetrag?

Für eine direkte Zustiftung empfehlen wir einen Mindestbetrag von 2.500 €, um einen spürbaren Wirkungsbeitrag zu leisten. Für einen Namensfonds gilt ein Mindestkapital von 25.000 €. Bei testamentarischen Zustiftungen gibt es keine Untergrenze.

Kann ich bestimmen, wofür meine Zustiftung verwendet wird?

Sie können einen Förderschwerpunkt angeben (z. B. Bildung, Jugendrat, kulturelle Teilhabe). Wir berücksichtigen Ihren Wunsch, sofern er mit unserem Stiftungszweck vereinbar ist.

Wie hoch ist der steuerliche Vorteil?

Zustiftungen an anerkannte Stiftungen können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden — bis zu 1 Mio. € pro Person und Veranlagungszeitraum (§ 10b Abs. 1a EStG). Sprechen Sie Ihren Steuerberater an.

Wir beraten Sie gerne persönlich

Eine Zustiftung ist eine sehr persönliche Entscheidung. Unser Team nimmt sich Zeit für Sie — unverbindlich und vertraulich.