Treuhandstiftung
Errichten Sie Ihre eigene Stiftung — ohne bürokratischen Aufwand, mit dauerhafter Wirkung.
Ihre eigene Stiftung
Eine Stiftung mit Ihrem Namen — getragen von unserer Erfahrung
Eine Treuhandstiftung ermöglicht es Ihnen, Ihre eigene, namentliche Stiftung zu errichten — ohne Notarkosten, ohne Behördengenehmigung und ohne den aufwändigen Verwaltungsapparat einer selbstständigen Stiftung.
Die Anneliese Brost Stiftung übernimmt die treuhänderische Verwaltung: von der Buchhaltung über die Jahresabschlüsse bis zur steuerlichen Berichterstattung. Sie konzentrieren sich auf das Wesentliche — die Förderung Ihrer Anliegen.

Ihre Vorteile
Warum eine Treuhandstiftung?
Kein Verwaltungsaufwand
Die Anneliese Brost Stiftung übernimmt die gesamte rechtliche, steuerliche und administrative Verwaltung Ihrer Stiftung.
Eigener Förderschwerpunkt
Sie bestimmen, welche Themen Ihre Treuhandstiftung fördern soll — innerhalb des gemeinnützigen Rahmens der Stiftung.
Eigener Name
Ihre Treuhandstiftung führt einen eigenen Namen und kann zu einem bleibenden Vermächtnis für Ihre Familie oder ein Anliegen werden.
Schnelle Errichtung
Eine Treuhandstiftung kann ohne notarielle Beurkundung und ohne Behördengenehmigung innerhalb weniger Wochen errichtet werden.
Im Vergleich
Treuhandstiftung vs. selbstständige Stiftung
| Merkmal | Treuhandstiftung | Selbstständige Stiftung |
|---|---|---|
| Mindestkapital | Ab 50.000 € empfohlen | I. d. R. 100.000 €+ |
| Genehmigung | Keine Behördengenehmigung | Staatliche Anerkennung nötig |
| Errichtungszeit | Wenige Wochen | Mehrere Monate |
| Verwaltung | Durch Treuhänder übernommen | Eigener Vorstand erforderlich |
| Eigener Name | Ja | Ja |
| Steuerliche Absetzbarkeit | Ja | Ja |
| Rechtspersönlichkeit | Nein (kein eigenes Rechtssubjekt) | Ja (eigene juristische Person) |
So geht es
In fünf Schritten zu Ihrer Treuhandstiftung
Erstgespräch
Wir lernen Ihre Wünsche und Vorstellungen kennen und erläutern die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.
Stiftungskonzept
Gemeinsam entwickeln wir den Stiftungszweck, den Namen und die Förderkriterien Ihrer Treuhandstiftung.
Treuhandvertrag
Der Treuhandvertrag wird unterzeichnet. Kein Notar, keine Behördengenehmigung notwendig.
Kapital einbringen
Sie übertragen das Anfangskapital. Der empfohlene Mindestbetrag liegt bei 50.000 €.
Fördern & wirken
Ihre Treuhandstiftung vergißt Fördermittel nach Ihren Kriterien — wir begleiten Sie bei jedem Schritt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer selbstständigen Stiftung und einer Treuhandstiftung?
Eine selbstständige Stiftung ist eine eigenständige juristische Person, die staatlich anerkannt werden muss und ein deutlich höheres Mindestkapital (i. d. R. 100.000 €+) benötigt. Eine Treuhandstiftung wird von einer bestehenden Stiftung (dem Treuhänder) verwaltet und ist ohne staatliche Genehmigung möglich. Sie ist deutlich einfacher und schneller zu errichten.
Welches Mindestkapital ist erforderlich?
Wir empfehlen ein Anfangskapital von mindestens 50.000 €. Damit lassen sich aus den jährlichen Erträgen sinnvolle Förderbeträge vergeben. Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie individuell.
Kann ich die Förderentscheidungen selbst treffen?
Ja. Sie oder von Ihnen bestimmte Personen (z. B. Familienmitglieder) können in einem Beirat mitwirken und Empfehlungen für die Fördervergabe aussprechen. Die formale Beschlussfassung liegt bei der Anneliese Brost Stiftung als Treuhänderin.
Ist die Einbringung steuerlich absetzbar?
Ja. Zuwendungen an eine gemeinnützige Treuhandstiftung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar — gemäß § 10b EStG bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an.
Was passiert mit meiner Treuhandstiftung, wenn ich sterbe?
Ihre Treuhandstiftung besteht unbegrenzt weiter. Im Treuhandvertrag können Sie festlegen, wer nach Ihnen die inhaltliche Verantwortung übernimmt — z. B. Ihre Kinder oder Enkel.
Bereit für Ihre eigene Stiftung?
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zum ersten geförderten Projekt. Unser Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
