Erbschaftsspende
Ein bleibendes Erbe für Kinder im Ruhrgebiet — Ihre Werte wirken über Ihr Leben hinaus.
Vermächtnis mit Sinn
Was bleibt, wenn Sie nicht mehr da sind
Eine Erbschaftsspende ist eine der tiefgreifendsten Formen des Gebens. Sie entscheiden, dass ein Teil Ihres Lebenswerks dauerhaft Kindern und Jugendlichen im Ruhrgebiet zugute kommt — unabhängig von der Größe des Betrags.
Ob als Vermächtnis im Testament, als Erbvertrag oder als Schenkung zu Lebzeiten: Wir begleiten Sie diskret und kostenlos durch alle Möglichkeiten. Es gibt kein Mindestvolumen — jede Zuwendung hinterlässt Spuren.

Was Ihr Vermächtnis bedeutet
- Ihre Werte und Überzeugungen wirken über Ihr Leben hinaus
- Kinder im Ruhrgebiet profitieren langfristig von Ihrer Entscheidung
- Erbschaftsteuerliche Vorteile nach § 29 ErbStG
- Wir beraten Sie diskret und kostenfrei
- Ihr Name kann dauerhaft mit der Stiftungsarbeit verbunden werden
- Kein Mindestvermächtnis — jede Zuwendung macht einen Unterschied
Ihre Möglichkeiten
Vier Wege zu einem bleibenden Erbe
Testament
Handschriftlich oder notariellSie können die Anneliese Brost Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin in Ihrem Testament einsetzen. Ein notariell beurkundetes oder handschriftlich verfasstes Testament ist möglich.
Erbvertrag
Notarielle Beurkundung erforderlichEin Erbvertrag bindet beide Parteien rechtlich und bietet mehr Sicherheit als ein Testament. Er muss notariell beurkundet werden.
Schenkung zu Lebzeiten
Sofortige steuerliche AbsetzbarkeitViele Menschen entscheiden sich, bereits zu Lebzeiten zu schenken — um die Wirkung ihres Engagements noch selbst zu erleben.
Namensfonds
Ab 100.000 € möglichMit einer Erbschaft können Sie einen dauerhaften Namensfonds innerhalb der Stiftung einrichten — ein bleibendes Zeugnis Ihrer Werte.
So funktioniert es
In vier Schritten zu Ihrem Vermächtnis
Unverbindliches Gespräch
Wir hören zu, was Ihnen wichtig ist, und erläutern die verschiedenen Möglichkeiten — diskret und ohne Verpflichtung.
Beratung & Klärung
Wir beantworten Ihre rechtlichen und steuerlichen Fragen oder empfehlen Fachleute, die Sie begleiten.
Formulierung
Auf Wunsch stellen wir Ihnen Formulierungsvorschläge für Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag zur Verfügung.
Ihr bleibendes Erbe
Ihr Vermächtnis wirkt — in Form von geförderten Projekten, die Kindern und Jugendlichen im Ruhrgebiet zugutekommen.
Häufige Fragen
Muss ich die Stiftung über meine Entscheidung informieren?
Es besteht keine Pflicht, uns vorab zu informieren. Viele Stifterinnen und Stifter schätzen es jedoch, uns einzubeziehen — damit wir gemeinsam überlegen können, wie Ihr Vermächtnis am wirkungsvollsten eingesetzt werden kann.
Wie formuliere ich ein Vermächtnis im Testament?
Ein möglicher Formulierungsvorschlag lautet: "Ich vermache der Anneliese Brost Stiftung (Sitz: Bochum) einen Betrag von [Betrag] / meinen Anteil an [Nachlassgegenstand] zur Verwendung für ihre gemeinnützigen Zwecke." Wir senden Ihnen gerne weitere Vorschläge zu.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es?
Erbschaften und Schenkungen an gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit (§ 29 ErbStG, § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG). Schenkungen zu Lebzeiten sind zusätzlich als Sonderausgaben absetzbar.
Kann ich auch Sachvermögen vererben?
Ja. Neben Geldbeträgen können Sie auch Immobilien, Wertpapiere, Kunstwerke oder andere Vermögenswerte vererben oder schenken. Sprechen Sie uns an — wir prüfen die Möglichkeiten gemeinsam.
Was passiert, wenn ich keine Erben habe?
Ohne Testament fällt Ihr Nachlass an den Staat (gesetzliches Erbrecht). Ein Testament zugunsten der Stiftung stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Werten eingesetzt wird.
Sprechen Sie mit uns
Ein Gespräch über Ihr Erbe ist kostenlos, diskret und unverbindlich. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
