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Erbschaftsspende

Ein bleibendes Erbe für Kinder im Ruhrgebiet — Ihre Werte wirken über Ihr Leben hinaus.

Vermächtnis mit Sinn

Was bleibt, wenn Sie nicht mehr da sind

Eine Erbschaftsspende ist eine der tiefgreifendsten Formen des Gebens. Sie entscheiden, dass ein Teil Ihres Lebenswerks dauerhaft Kindern und Jugendlichen im Ruhrgebiet zugute kommt — unabhängig von der Größe des Betrags.

Ob als Vermächtnis im Testament, als Erbvertrag oder als Schenkung zu Lebzeiten: Wir begleiten Sie diskret und kostenlos durch alle Möglichkeiten. Es gibt kein Mindestvolumen — jede Zuwendung hinterlässt Spuren.

Erbschaftsspende für die Anneliese Brost Stiftung

Was Ihr Vermächtnis bedeutet

  • Ihre Werte und Überzeugungen wirken über Ihr Leben hinaus
  • Kinder im Ruhrgebiet profitieren langfristig von Ihrer Entscheidung
  • Erbschaftsteuerliche Vorteile nach § 29 ErbStG
  • Wir beraten Sie diskret und kostenfrei
  • Ihr Name kann dauerhaft mit der Stiftungsarbeit verbunden werden
  • Kein Mindestvermächtnis — jede Zuwendung macht einen Unterschied

Ihre Möglichkeiten

Vier Wege zu einem bleibenden Erbe

Testament

Handschriftlich oder notariell

Sie können die Anneliese Brost Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin in Ihrem Testament einsetzen. Ein notariell beurkundetes oder handschriftlich verfasstes Testament ist möglich.

Erbvertrag

Notarielle Beurkundung erforderlich

Ein Erbvertrag bindet beide Parteien rechtlich und bietet mehr Sicherheit als ein Testament. Er muss notariell beurkundet werden.

Schenkung zu Lebzeiten

Sofortige steuerliche Absetzbarkeit

Viele Menschen entscheiden sich, bereits zu Lebzeiten zu schenken — um die Wirkung ihres Engagements noch selbst zu erleben.

Namensfonds

Ab 100.000 € möglich

Mit einer Erbschaft können Sie einen dauerhaften Namensfonds innerhalb der Stiftung einrichten — ein bleibendes Zeugnis Ihrer Werte.

So funktioniert es

In vier Schritten zu Ihrem Vermächtnis

01

Unverbindliches Gespräch

Wir hören zu, was Ihnen wichtig ist, und erläutern die verschiedenen Möglichkeiten — diskret und ohne Verpflichtung.

02

Beratung & Klärung

Wir beantworten Ihre rechtlichen und steuerlichen Fragen oder empfehlen Fachleute, die Sie begleiten.

03

Formulierung

Auf Wunsch stellen wir Ihnen Formulierungsvorschläge für Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag zur Verfügung.

04

Ihr bleibendes Erbe

Ihr Vermächtnis wirkt — in Form von geförderten Projekten, die Kindern und Jugendlichen im Ruhrgebiet zugutekommen.

Häufige Fragen

Muss ich die Stiftung über meine Entscheidung informieren?

Es besteht keine Pflicht, uns vorab zu informieren. Viele Stifterinnen und Stifter schätzen es jedoch, uns einzubeziehen — damit wir gemeinsam überlegen können, wie Ihr Vermächtnis am wirkungsvollsten eingesetzt werden kann.

Wie formuliere ich ein Vermächtnis im Testament?

Ein möglicher Formulierungsvorschlag lautet: "Ich vermache der Anneliese Brost Stiftung (Sitz: Bochum) einen Betrag von [Betrag] / meinen Anteil an [Nachlassgegenstand] zur Verwendung für ihre gemeinnützigen Zwecke." Wir senden Ihnen gerne weitere Vorschläge zu.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es?

Erbschaften und Schenkungen an gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit (§ 29 ErbStG, § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG). Schenkungen zu Lebzeiten sind zusätzlich als Sonderausgaben absetzbar.

Kann ich auch Sachvermögen vererben?

Ja. Neben Geldbeträgen können Sie auch Immobilien, Wertpapiere, Kunstwerke oder andere Vermögenswerte vererben oder schenken. Sprechen Sie uns an — wir prüfen die Möglichkeiten gemeinsam.

Was passiert, wenn ich keine Erben habe?

Ohne Testament fällt Ihr Nachlass an den Staat (gesetzliches Erbrecht). Ein Testament zugunsten der Stiftung stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Werten eingesetzt wird.

Sprechen Sie mit uns

Ein Gespräch über Ihr Erbe ist kostenlos, diskret und unverbindlich. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.